Tariftreuegesetz: SPD setzt erneut Maßstäbe auf dem Weg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft

Veröffentlicht am 30.11.2012 in Pressemitteilungen

Wir sagen Ja zur Mittelstandsförderung und Nein zum Lohndumping. Das ist
unsere sozialdemokratische Handschrift, wenn es darum geht,
Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft zu
machen.“ Mit diesen Worten hat die Tübinger SPD-Kreisvorsitzende Dorothea
Kliche-Behnke den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des
Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg begrüßt.

Der von Wirtschaftsminister Nils Schmid auf den Weg gebrachte Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an
Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen.

Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber – also auch den Landkreis Tübingen und die Kommunen vor Ort –, das günstigste Angebot anzunehmen. Kalkuliert das Angebot mit Dumpinglöhnen, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken der Beschäftigten. Das schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. „Dadurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet, also gerade auch jene in unseren Handwerksbetrieben und unseren fairen mittelständischen Unternehmen vor Ort“, ergänzt der stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Gerhard Boehmler, der selbst Betriebsrat eines mittleren Unternehmens in der Region ist. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärke deshalb die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen.

Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gilt für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage. Damit wird in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau garantieren. „Mit diesem Gesetzesentwurf setzt die Landesregierung ein wichtiges Zeichen für gute Arbeit und gegen Lohndumping“, so Boehmler und Kliche-Behnke abschließend.

 

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Martin Rosemann

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