Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für eine Kampagne „Wählen ab 16“

Veröffentlicht am 15.07.2013 in Kreistagsfraktion
(Renate Schelling, 02.07.2013)
  • 1. Die Verwaltung erarbeitet mit kompetenten Kooperationspartnern (Verwaltungen, Jugendverbände, Jugendhilfe usw.) die Kampagne „Wählen ab 16“.
  • 2. Die Kampagne soll die Jugendlichen möglichst umfassend über das neue Wahlrecht ab 16 Jahren informieren mit dem Ziel, bei den Kommunalwahlen 2014 eine möglichst hohe Wahlbeteiligung unter den Jungwählerinnen und Jungwählern zu erreichen.
  • 3. Die Verwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig über das Projekt.

Sachverhalt/Begründung:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. April 2013 die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen beschlossen. Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion ist dieser Beschluss ein Meilenstein für eine bessere politische Beteiligung von Jugendlichen in Baden-Württemberg und zugleich eine große Chance für unsere Gesellschaft.
Nun ist es am Landkreis Tübingen, die Jugendlichen im Landkreis frühzeitig über ihre Beteiligungsrechte aufzuklären, um so für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe bei den Kommunalwahlen 2014 zu sorgen. Eine gemeinsam von der Landkreisverwaltung und den Kommunen im Landkreis Tübingen getragene Kampagne ist unserer Ansicht nach bestens geeignet, um parteiübergreifend möglichst viele Jungwählerinnen und Jungwähler zu erreichen.

s. auch Kreistagsecke

 

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Martin Rosemann

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